Prüfverfahren

Noch bevor ein Artikel produziert wird, werden Qualitätsmerkmale vorgegeben. Während der Produktion des Artikels beim Lieferanten, werden eventuelle chemische Verunreinigungen und physikalische Beanspruchungen durch unabhängige Prüfinstitute bzw. durch unsere Qualitätssicherung stichprobenartig überprüft.

Erst, wenn dabei die entsprechenden Anforderungen eingehalten wurden, darf die Ware bei uns in Bönen angeliefert werden. Hier angekommen, muss sich die Ware stichprobenartig ein weiteres mal den strengen Augen und Prüfungen der Qualitätssicherung unterziehen. Hat der Artikel dann auch diese Prüfungen überstanden, darf er endlich in die KiK- Filiale und letztendlich zu Ihnen nach Hause.

Folgende Prüfverfahren durchlaufen unsere Produkte stichprobenartig von der Entwicklungsphase bis zum Verkauf:


Physikalische Prüfungen

  • Waschechtheit: Simulation des Abfärbeverhaltens eines Textils während des Waschvorgangs.

  • Wasserechtheit: Simulation des Abfärbeverhaltens eines Textils bei längerer Liegezeit in der Waschmaschine.

  • Reibechtheit: Simulation des Abfärbeverhaltens von Textilien bei trockener und nasser Reibung.

  • Zugprüfung: Die Prüfung simuliert, ob ein Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch hält oder ob durch eine eventuelle Zerstörung Gefahren für den Kunden bestehen, wie z.B. verschluckbare Kleinteile an Kinderspielzeug.

  • Farblässigkeit: Durch verschiedene Lebensmittelsimulanzien wie z.B. Olivenöl oder Essigsäure wird überprüft, ob die Farbe auf ein Lebensmittel übergeht.

  • Speichel- bzw. Schweißechtheit: Anhand von Simulanzlösungen wird die Farbechtheit von Artikeln getestet. Insbesondere an Artikeln, welche für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind.

Chemische Parameter

Die meisten gefährlichen Stoffe können nicht wahrgenommen werden. Zu Ihrem Schutz und zur Erfüllung der geltenden Gesetze müssen wir unsere Produkte auf chemische Gefahren untersuchen. Hier finden Sie eine Auswahl, welche Schadstoffe in unserem eigenen Prüflabor getestet werden:

  • Allergieerregende Dispersionsfarbstoffe: Diese Farbstoffe werden zum Färben von Textilien und anderen Bedarfsgegenständen eingesetzt. Da einige davon Allergien auslösen könnten, wollen wir auf diese Farbstoffe verzichten.

  • Verbotene Azofarbstoffe: Azofarbstoffe sind eine Gruppe von ca. 6000 Farbstoffen, welche zum Färben von Textilien und anderen Bedarfsgegenständen eingesetzt werden. Ein kleiner Teil dieser Farbstoffgruppe steht im Verdacht krebserregend zu sein. Aus diesem Grund ist dieser kleine Teil gesetzlich verboten worden.

  • Formaldehyd: Textilien aus Baumwolle oder Viskose werden oft für eine bessere Formstabilität mit bestimmten Chemikalien veredelt. Diese Chemikalien können Formaldehyd frei setzen. Ab einem Wert von 1500 mg/kg muss dieses gekennzeichnet werden.

  • Phthalate: Phthalate sind eine Gruppe von Weichmachern, welche in Kunststoffen zum Einsatz kommen. 6 Phthalate dieser Gruppe stehen im Verdacht bzw. sind krebserregend und Erbgut schädigend. Laut der Bedarfsgegenständeverordnung ist das Einsetzen dieser 6 Phthalate in z.B. Babyspielzeug und Babyschnullern über 0,1% verboten.

  • Nickellässigkeit: 10-12% der weiblichen Bevölkerung in Europa reagieren bei Kontakt mit nickelhaltigen Metallen allergisch, wie z.B. Knöpfe an Jeanshosen oder Ohrringe. Hier wird von uns überprüft, wie viel Nickel aus einem solchen Metallteil austreten kann und, ob der gesetzlich vorgeschriebene Wert eingehalten wird.

Ist eine Prüfung in unserem Labor nicht durchführbar, arbeiten wir eng mit renommierten, unabhängigen Prüfinstituten zusammen.